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AG Hamburg, 29.07.2022 - 48 C 331/21 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Hamburg
§ 293 BGB, § 295 S 1 BGB, § 546 Abs 1 BGB, § 546a Abs 1 BGB, § 286 Abs 1 ZPO
Nutzungsentschädigung bei Annahmeverzug der Vermieterpartei - grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Keine Vorenthaltung bei mündlichem Angebot der Schlüsselrückgabe
- mietrechtkreuztal.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Keine Nutzungsentschädigung bei Annahmeverzug
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Nutzungsentschädigung bei Annahmeverzug der Vermieterpartei
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Kein Anspruch auf Nutzungsentschädigung bei fehlendem Rücknahmewillen des Vermieters - Wörtliches Angebot des Mieters zur Übergabe der Wohnung ausreichend
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Keine Nutzungsentschädigung bei Annahmeverzug (IMR 2022, 439)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Düsseldorf, 28.05.2002 - 24 U 133/01
Vorenthalten der Mietsache i. S. des § 557 Abs. 1 BGB a.F.
Auszug aus AG Hamburg, 29.07.2022 - 48 C 331/21
Jedoch schließt ein Annahmeverzug nach § 293 BGB einen Rücknahmewillen und damit auch eine anspruchsbegründende Vorenthaltung für die Zeit seiner Dauer aus (OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.5. 2002 - 24 U 133/01). - OLG Naumburg, 10.12.2018 - 1 U 25/18
Gewerberaummiete: Erlöschen der Rückgabepflicht durch Aufgabe des Besitzes ohne …
Auszug aus AG Hamburg, 29.07.2022 - 48 C 331/21
Denn die Rückgabepflicht der Mieterpartei aus § 546 Abs. 1 BGB ist - in Ermangelung anderweitiger Abreden - eine Holschuld, bei der es der Vermieterpartei obliegt, durch physische Entgegennahme am Ort der Wohnung an der Erfüllung mitzuwirken (OLG Naumburg, Urteil vom 10. Dezember 2018 - 1 U 25/18 -, juris Rn. 15).