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   AG Hamburg, 29.07.2022 - 48 C 331/21   

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https://dejure.org/2022,20984
AG Hamburg, 29.07.2022 - 48 C 331/21 (https://dejure.org/2022,20984)
AG Hamburg, Entscheidung vom 29.07.2022 - 48 C 331/21 (https://dejure.org/2022,20984)
AG Hamburg, Entscheidung vom 29. Juli 2022 - 48 C 331/21 (https://dejure.org/2022,20984)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Nutzungsentschädigung bei Annahmeverzug der Vermieterpartei

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Anspruch auf Nutzungsentschädigung bei fehlendem Rücknahmewillen des Vermieters - Wörtliches Angebot des Mieters zur Übergabe der Wohnung ausreichend

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Nutzungsentschädigung bei Annahmeverzug (IMR 2022, 439)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 28.05.2002 - 24 U 133/01

    Vorenthalten der Mietsache i. S. des § 557 Abs. 1 BGB a.F.

    Auszug aus AG Hamburg, 29.07.2022 - 48 C 331/21
    Jedoch schließt ein Annahmeverzug nach § 293 BGB einen Rücknahmewillen und damit auch eine anspruchsbegründende Vorenthaltung für die Zeit seiner Dauer aus (OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.5. 2002 - 24 U 133/01).
  • OLG Naumburg, 10.12.2018 - 1 U 25/18

    Gewerberaummiete: Erlöschen der Rückgabepflicht durch Aufgabe des Besitzes ohne

    Auszug aus AG Hamburg, 29.07.2022 - 48 C 331/21
    Denn die Rückgabepflicht der Mieterpartei aus § 546 Abs. 1 BGB ist - in Ermangelung anderweitiger Abreden - eine Holschuld, bei der es der Vermieterpartei obliegt, durch physische Entgegennahme am Ort der Wohnung an der Erfüllung mitzuwirken (OLG Naumburg, Urteil vom 10. Dezember 2018 - 1 U 25/18 -, juris Rn. 15).
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